Europarat: Leitfaden zum Prozess der Entscheidungsfindung zur medizinischen Behandlung am Lebensende


Der (Entscheidungs-)Weg ist das Ziel

Der Ausschuss für Bioethik des Europarats hat im Mai 2014 einen Leitfaden[1] für medizinische Behandlungsentscheidungen am Lebensende vorgestellt. Zur Arbeitsgruppe des Dokuments gehörte u.a. der österreichische internistische Intensivmediziner Andreas Valentin. Wie der Titel des Leitfadens ausdrückt, geht es in dem Dokument um den Prozess der Entscheidungsfindung, nicht um inhaltliche Empfehlungen, unter welchen Bedingungen eine lebenserhaltende Behandlung fortgesetzt oder beendet werden sollte. Das Dokument geht auch nicht auf die Themen der Tötung auf Verlangen oder Suizidbeihilfe ein, welche in Europa rechtlich unterschiedlich geregelt sind.

Grundlagen der Entscheidungsfindung

Die Aussagen des Leitfadens entsprechen den für Österreich geltenden rechtsethischen Rahmenbedingungen für medizinische Entscheidungen am Lebensende. So werden (fehlende) Indikation und (ablehnender) Patientenwille als maßgebliche Rechtfertigungspunkte für den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen angesprochen. Die Empfehlungen für den Beratungsprozess im Behandlungsteam und mit dem Patienten bzw. seinen Stellvertretern orientieren sich an Standards, wie sie aus der klinischen Ethikberatung bekannt sind.

Umgang mit strittigen Themen

Der Leitfaden thematisiert auch, dass es zu manchen Behandlungsentscheidungen am Lebensende divergierende ethische Argumente gibt: zur Beendigung medizinisch applizierter Ernährung (PEG-Sonde etc.) oder zur tiefen, anhaltenden Sedierung. Die unterschiedlichen Argumente werden dabei sachlich und gleichberechtigt gegenübergestellt, sodass sich die Leser dazu eine eigene Meinung bilden können.

Zielgruppe Öffentlichkeit

Das Dokument wendet sich explizit auch an Nutzer des Gesundheitssystems, d.h. (potenzielle) Patienten, Angehörige, (Selbsthilfe-)Vereinigungen. Ein gemeinsames Verständnis von den zur Entscheidung anstehenden Fragen und den ethisch begründeten Schritten dorthin soll diesen Prozess erleichtern.

Referenzen

[1] Europarat. Leitfaden zum Prozess der Entscheidungsfindung zur medizinischen Behandlung am Lebensende. Straßburg, 5.5.2014, http://www.coe.int/t/dg3/healthbioethic/conferences_and_symposia/Guide%20FDV%20deutsch.pdf [abgerufen 16.6.2014].